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   BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20   

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https://dejure.org/2020,24710
BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 (https://dejure.org/2020,24710)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision einer Nebenklägerin mit der allgemeinen Sachrüge; Berechtigung zum Anschluss an das Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Tatopfers trotz vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des Getöteten angesichts des vorangegangen Streits und seines Angriffs durch Beendigung

  • datenbank.nwb.de

    Mord: Arglosigkeit des Tatopfers bei vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtückisches Handeln nach vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung mit dem Tatopfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Unabhängig davon tötet derjenige heimtückisch, der sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Diese sind daher aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, juris Rn. 31; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Daher ist trotz der vorangegangenen Gewalttätigkeit des Geschädigten gerade nicht ersichtlich, dass dieser im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben rechnete (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Dies gilt umso mehr, als er dem Angeklagten auf dem Weg aus dem Keller den Rücken zuwandte und die hiermit verbundene Preisgabe von Verteidigungsmöglichkeiten ein gewichtiges Indiz für eine erhalten gebliebene Arglosigkeit sein kann (BGH aaO; Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Diese sind daher aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, juris Rn. 31; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271 mwN; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 157).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Der Angeklagte hatte dem Geschädigten weder gedroht, noch gab sein zuvor stets gewaltfreies Verhalten ohne weiteres Anlass, Tätlichkeiten zu befürchten (s. zu einer entgegengesetzten Konstellation BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
    Auch wenn der Beschwerdeführer die Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke nicht als fehlerhaft ansieht und lediglich die unterbliebene Auseinandersetzung mit dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht beanstandet, ist dem eine darauf bezogene Rechtsmittelbeschränkung - unbeschadet der Frage ihrer Zulässigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 344 Rn. 8) - nicht zu entnehmen.
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist schließlich, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365; Urteil vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 Rn. 9).
  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
    Auf die Revision des Nebenklägers B2 hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 23. Juli 2020 (3 StR 77/20) das Urteil des Landgerichts Duisburg mit den Feststellungen mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten bleiben.

    Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2020 (3 StR 77/20) sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen im Urteil des Landgerichts Duisburg vom 9. September 2019 (dort unter II. 2. bis II. 5. und II. 7) in Rechtskraft erwachsen und für die Kammer bindend geworden.

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